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Heureka! Recht haben sie …

Freitag, 04. Dezember 2009

… und nun bekommen Sie es auch! Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat geurteilt, dass die Sorgerechtsregelung für ledige Väter diese diskriminiert. Bisher erhalten diese das gemeinsame Sorgerecht nämlich nur dann, wenn die dem Mutter auch zustimmt. Nun mag es einigen ja als unpraktisch erscheinen, dass beide, Mutter UND Vater, bspw. immer gemeinsam ein Konto eröffnen oder über die richtige Schule entscheiden müssen, und das womöglich auch dann, wenn man eben nicht mehr zusammen und alles eitel Sonnenschein ist. Doch um wen geht es hier bitte eigentlich? Um die Eitelkeiten der Erwachsenen (wobei man diesen Status beim Verhalten einiger Exemplare in dieser Sache durchaus in Frage stellen darf)? Nein, es geht um die Kinder! Und die sollen doch von beiden Elternteilen auf einen guten Weg in die Zukunft gebracht werden. Interessant wird es gar nicht bei den genannten Entscheidungen, da mag man sich vielleicht ja noch einigen. Wichtiger ist schon, wenn es um die Frage geht: Zieht die Mutter mit dem Kind mal eben ungefragt nach München, während der Vater mit Unterhaltspflicht und Umgangsrecht ausgestattet, weiterhin in Pasewalk wohnt? Dann wäre er nicht nur gezwungen den Unterhalt zu leisten, sondern auch noch die teuren Zug- oder Autofahrten, wenn er denn sein Umgangsrecht überhaupt wahrnehmen darf. Das deutsche Recht benachteiligt in nicht zu vertretender Weise die Väter. Es wurde Zeit, dass endlich mal ein Gericht der Bundesregierung auf die Finger klopft. Die hatte übrigens versucht herauszufinden, wie viele Väter das denn wollen – ha! Es ist doch einfach das Recht des Kindes. Und auch in diesem Fall sollte endlich einmal Recht haben und Recht bekommen ein gleiches Paar Schuhe sein.

Rechte und Pflichten

Samstag, 04. April 2009

Kinder haben Rechte und Eltern haben Pflichten. Wussten Sie schon? Na das ist ja fein. Es gibt aber Menschen, die wissen das nicht. Väter zum Beispiel haben immer dann Pflichten, wenn ihre Kinder nicht bei ihnen wohnen. Welche Pflichten könnte das wohl sein? Richtig: Die Pflicht zur Zahlung eines angemessenen Kindesunterhaltes.
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