Gesetze für Vergessliche – Diesmal: Vorratsdatenspeicherung
Mittwoch, 16. Dezember 2009Egal, was Sie oder ich in den vergangenen sechs Monaten gemacht haben, irgendwo hat es irgendwer gespeichert. Im besten Falle nur man selbst. Doch der beste Fall hat schon lange ausgedient. Die Schwiegermutter am Telefon beleidigt? Gepseichert! Drogen beim örtlichen Dealer per Mail angefordert? Gespeichert! Das Wort Bombe, Islam oder Heiliger Krieg verwendet… Oh Mist!
Doch wer sich über diese Vorratsdatenspeicherung aufregt und womöglich dagegen klagt, der hat noch nicht die Vorteile dieser Speicherung erfasst. Fakt ist doch: Alles was irgendwo gespeichert ist, da kommt man dran, irgendwie. Die einen schneller (Hacker), die anderen langsamer (Polizei). Da müsste es doch möglich sein beim nächsten Totalcrash meines Mailprogrammes die gesammelten Mails der vergangenen sechs Monate zu bekommen. Beim örtlichen Hacker (kostet) oder per Suchanzeige bei der Polizei (dauert). Also müsste doch möglich sein. Wenn schon denn schon, sozusagen. Schöne neue Welt also. Und wieviel Frieden über das Volk käme: “Schatz, hab ich Dir doch vor drei Wochen schon am Telefon gesagt, dass wir meine Eltern zu Weihnachten besuchen!” “Ehrlich?” “Ja, und ich kann es beweisen!”. Oder auch: “Guten Tag, ich möchte Ihnen einen anonymen Hinweis geben, wo sich das Bernsteinzimmer befindet.” “Oh super, wenn Sie es mir heute sagen, reicht es wenn ich mich im April drum kümmere.”
Was ich allerdings nie so recht verstehe ist, dass ich an einer Hotline der Aufzeichnung eines Gespräches widersprechen kann und auch journalistisch etwas heimlich Aufgezeichnetes nur bedingt verwendbar ist. Aber vielleicht kann es mir ja jemand mal erklären?